Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 13.10.1983 - 5 W 82/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
HöfeO §§ 6, 7; GBO § 35
Erbrecht; Höferecht; Nachweis der Hoferbfolge. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1984, 1270 (Ls.)
- Rpfleger 1984, 13
Wird zitiert von ... (16)
- BayObLG, 04.01.2006 - 1Z BR 97/03
Keine Anfechtung des Erbverzichts durch Verzichtenden nach Eintritt des Erbfalls …
Dabei kann die Anfechtung nur auf Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei Errichtung der letztwilligen Verfügung gehabt hat, nicht auf solche, die er bei Kenntnis von damals unbestimmten Umständen gehabt haben würde (BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271). - OLG München, 08.11.2016 - 31 Wx 224/16
Wechselbezügliche Anordnungen in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament
Vorstellungen und Erwartungen, die der Erblasser bei Kenntnis von damals unbekannten Umständen gehabt haben würde, reichen für die Anfechtung hingegen nicht aus (BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271; OLG München FamRZ 2008, 550/551). - BayObLG, 10.12.2003 - 1Z BR 71/03
Auswirkungen der Formnichtigkeit nicht unterschriebenen …
1 Z 73/74">BayObLGZ 1974, 440/442; BayObLG FamRZ 1984, 1270; OLG Köln FamRZ 1994, 330; Palandt/Edenhofer aaO Rn. 18; Bamberger/ Roth/Litzenburger aaO Rn. 18; Soergel/Mayer aaO Rn. 30; Voit aaO Rn. 26; Staudinger/Baumann BGB 13. Bearb. § 2247 Rn. 62 ff.).
- OLG München, 21.12.2006 - 31 Wx 71/06
Auslegungsregeln bei Zuwendungsverzicht
Dabei kann die Anfechtung nur auf Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei Errichtung der letztwilligen Verfügung gehabt hat, nicht auf solche, die er bei Kenntnis von damals unbestimmten Umständen gehabt haben würde (BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271). - BayObLG, 24.07.2001 - 1Z BR 20/01
Anfechtung eines Testaments wegen Motivirrtums
Die Anfechtung kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271 m. w. N.). - OLG München, 27.07.2007 - 31 Wx 51/07
Unbegründete Anfechtung einer erbvertraglichen Einsetzung als Alleinerbin - …
Vorstellungen und Erwartungen, die der Erblasser bei Kenntnis von damals unbestimmten Umständen gehabt haben würde, reichen für die Anfechtung nicht aus (BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271). - OLG München, 07.10.2010 - 31 Wx 161/10
Eigenhändiges Testament: Wirksamkeit einer Erbeinsetzung bei einer räumlich von …
1 Z 73/74">BayObLGZ 1974, 440/442; 2003, 352/355; 2004, 215/218; BayObLG FamRZ 1984, 1270; OLG Köln FamRZ 1994, 330; Palandt/Edenhofer BGB 69. Auflage § 2247 Rn. 14; Soergel/J. Mayer BGB 13. Auflage § 2247 Rn. 30; Staudinger/Baumann BGB § 2247 Rn. 62ff.). - OLG München, 24.01.2017 - 31 Wx 234/16
Auslegung einer letztwilligen Verfügung über die Weiterführung eines …
Die Anfechtung kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung seines Testanments tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH, NJW 1963, 246 ; BayObLG, FamRZ 1984, 1270, .; FamRZ 2003, 708 ). - BayObLG, 14.08.2002 - 1Z BR 58/02
Anfechtung letztwilliger Verfügung wegen Motivirrtums - kriminelle Vergangenheit …
Die Anfechtung kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung, tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NCTW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271 m. w. N.). - OLG Oldenburg, 26.09.2022 - 3 W 55/22
Hypothetischer Wille; Testament; Demenzerkrankung; Anfechtung; Auslegung; …
Die Anfechtung kann nur auf solche irrigen Vorstellungen und Erwartungen gestützt werden, die der Erblasser bei der Errichtung der Verfügung tatsächlich gehabt hat; dazu gehören auch Vorstellungen und Erwartungen, die er zwar nicht in sein Bewusstsein aufgenommen, aber als selbstverständlich seiner Verfügung zugrunde gelegt hat (BGH NJW 1963, 246/247; BayObLG FamRZ 1984, 1270/1271 m.w.N.). - BayObLG, 12.08.2003 - 1Z BR 35/03
Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung eines gemeinschaftlichen Testaments …
- OLG Celle, 19.07.2002 - 6 W 85/02
Erbrecht; Ehegattentestament; Handschriftliches Testament; Einsetzung von …
- LG Dortmund, 22.09.2017 - 12 O 115/16
Anfechtung eines Erbvertrages aufgrund Motivirrtums wegen enttäuschter …
- OLG Köln, 28.07.1999 - 2 Wx 25/99
Nachweis des Erbrechts im Geltungsbereich der Höfeordnung
- BayObLG, 27.03.1985 - BReg. 1 Z 6/85
Nachträgliche Beurteilung der Testierfähigkeit eines Erblassers; Wirksamkeit …
- BayObLG, 03.08.1993 - 1Z BR 119/92
Gemeinschaftliches Testament; Wirksame Testamentsunterschrift; Räumliche …